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© SPD Ortsverein Krefeld-Süd 2016

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Aufgaben der Bezirksvertretung


Krefeld ist in 9 Stadtbezirke aufgeteilt: Mitte, West, Nord, Hüls, Süd, Fischeln, Oppum-Linn, Ost und Uerdingen.
Bei jeder Kommunalwahl entscheidet der Bürger nicht nur über die Zusammensetzung des Stadtrates, sondern, je auch über die Zusammensetzung der Bezirksvertretung in seinem Stadtbezirk. Der Vorsitzende einer Bezirksvertretung wird Bezirksvorsteher genannt.

Soweit nicht der Rat ausschließlich zuständig ist, entscheidet die
Bezirksvertretung unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, z.B.:

Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen, wie Sportplätze, Altenheime, Friedhöfe, Büchereien und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen;

-kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks einschließlich Kunst im öffentlichen Raum, Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk, Pflege von vorhandenen Paten- oder Städtepartnerschaften.
Voraussetzung ist aber, dass der Stadtrat die notwendigen Gelder für solche Beschlüsse zur Verfügung gestellt hat.

 

Weiterhin steht den Bezirksvertretungen so genannte Anhörungsrechte zu:

Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hören. Insbesondere ist ihr vor der Beschlussfassung des Rates über Planungs- und Investitionsvorhaben im Bezirk und über Bebauungspläne für den Bezirk Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung bei diesen Vorhaben, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung, für ihr Gebiet dem Rat gegenüber ein Anregungsrecht.

Die Bezirksvertretung kann zu allen den Stadtbezirk betreffenden Angelegenheiten Vorschläge und Anregungen machen.

In der städtischen Satzung für die Bezirksvertretungen (Bezirkssatzung), werden die Entscheidungsrechte und die Anhörungsrechte noch näher erläutert und konkretisiert und
dabei festgelegt, welche Einrichtungen bezirksbezogen sind:

In der Bezirkssatzung der Stadt Krefeld vom 26.05.2000 (Krefelder Amtsblatt vom 08.06.2000, Nr. 23) sind diese
Aufgaben und Rechte der Bezirksvertretung näher ausgeführt und konkretisiert. Oder klicken Sie einfach auf den Unterpunkt Satzung.

 

Einwohnerfragestunden

In fast jeder Sitzung der Bezirksvertretung wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, Fragen an die Politik oder die Verwaltung zu richten. Hierzu gibt es einen eigenen Tagesordnungspunkt "Einwohnerfragestunde".

Der Bezirksvorsteher bittet die anwesenden Bürger, ihre Namen und ihre Adresse für das Protokoll zu nennen, denn nicht immer können alle Fragen in der Sitzung abschließend beantwortet werden. In diesen Füllen beantwortet die Verwaltung die Fragen schriftlich. Wenn ein Bürger nicht zur Sitzung kommen kann, kann die Frage auch schriftlich gestellt werden. Dieses Schreiben muss aber zwei Wochen vor dem Sitzungstermin (bei der Stadt Krefeld, Fachbereich Bürgerservice, 47792 Krefeld) vorliegen.

Es können sowohl Fragen zum Bezirk gestellt als auch Anregungen vorgebracht werden. Man kann Zusatzfragen stellen und die Fraktionen, also quasi die politischen Parteien, können jeweils eine Stellungnahme abgeben. Eine umfangreiche Diskussion ist aber nicht vorgesehen und auch nicht möglich.

In den Tageszeitungen wird regelmäßig darauf hingewiesen, wann die Bezirksvertretung Süd tagt und wann die Einwohnerfragestunde beginnt.

 

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Termine:

Bis auf weiteres sind alle Termine aufgrund der Corona Situation abgesagt.

 

 

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Meyer
Ina
20.09.2013
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